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Jobcoaching

Arbeit hat in unserer Gesellschaft eine sinnstiftende Funktion.
Arbeit ermöglicht soziale Kontakte und steigert das Selbstwertgefühl.
Frauen und Männer mit Handicap erfahren dies oft nur in den Werkstätten für behinderte Menschen.
Ein Ziel von uns ist aber, Menschen nach erfolgreicher beruflicher Bildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Dieses Ziel versuchen wir durch das Angebot Jobcoaching zu erreichen. 

Dabei gibt es drei Möglichkeiten: 

  • ein Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • ein so genannter ausgelagerter Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt  

Wichtig ist: Die Mitarbeitenden starten aus eigener Motivation heraus in das Jobcoaching-Verfahren. 
Grundsätzlich gilt dabei, die persönlichen Voraussetzungen der Mitarbeitenden zu berücksichtigen.
Der Jobcoach begleitet die Person durch das gesamte Bewerbungsverfahren bis zur Zu- oder Absage.
Der Jobcoach steht den Mitarbeitenden während des Praktikums, bei der ausgelagerten Arbeit oder bei der Anbahnung weiterführender Maßnahmen zur Seite.

Unterschreibt der Mitarbeitende einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag,
kann er weiter begleitet werden. Dafür zuständig sind dann Kolleginnen oder Kollegen des Integrationsfachdienstes. 

Unser Jobcoach ist auch Ansprechpartner für Firmen. Für uns gilt: Die Beschäftigung von Menschen mit Handicap ist ein sichtbares Zeichen von hoher sozialer Kompetenz eines Unternehmens.

Der Jobcoach begleitet Unternehmen und Firmen kostenlos:

  • Er vermittelt geeignete Bewerber
  • Er berät über Fördermöglichkeiten
  • Er berät bei der Einrichtung des zu besetzenden Arbeitsplatzes
  • Er begleitet die Einarbeitung  
     

Mit unserem Angebot des Jobcoachings setzen wir schon lange um, was der Gesetzgeber möchte: Werkstätten für behinderte Menschen sollen den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen fördern.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen ausgelagerte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhalten.