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Budget für Arbeit

Aus einem ausgelagerten Arbeitsplatz oder einem Praktikum in einer Firma kann ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz werden. Das bedeutet, Sie arbeiten dort, wo Menschen ohne Handicap auch arbeiten. Im Büro oder im Supermarkt. Die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen gehört nicht zur Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Bisher ist es so, dass nur wenig Menschen mit Handicap auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Wir helfen mit, dies zu ändern.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Arbeitsplatz-Wechsel. Ihr neuer Arbeitgeber bekommt ebenfalls Unterstützung: Bis zu fünf Jahre wird ein Lohnkostenzuschuss gezahlt, zudem gibt es eine Prämie. Das Geld kommt aus dem Förderprogramm „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“. Zusätzlich können finanziert werden:

  • behindertengerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen
  • technische Arbeitshilfen
  • Arbeitsassistenz
  • Qualifizierung

Mehr Informationen gibt es beim Jobcoach.