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Berufsbildungsbereich

Zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben führt die Werkstatt berufsbildende und die Persönlichkeit weiterentwickelnde Maßnahmen im Berufsbildungsbereich durch.
Im obligatorischen Eingangsverfahren (Dauer 4 Wochen bis zu 3 Monate) wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist oder ob eine andere berufsbildende Maßnahme in Frage kommt.

Ein Eingliederungsplan enthält Vorschläge für den weiteren Rehabilitationsverlauf. Auf seiner Grundlage entwickelt, beschreibt und begründet die Werkstatt die Ziele zur beruflichen Bildung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.

Über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren werden die Teilnehmenden durch konkrete Förderung ihrer Neigungen und Fähigkeiten auf die berufliche Tätigkeit im Werkstattbereich oder auch einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.

Am Ende der Ausbildungszeit im Berufsbildungsbereich erhalten die Teilnehmenden eine entsprechende Bescheinigung.